Nachweis
Der eigenen Nachweis des Pfahltragfähigkeit wird abhängig von der Einstellung der Beurteilungsmethodik in Tab "Pfähle":
- Nachweis nach dem Sicherheitsfaktor
- Nachweis nach der Grenzzustände
- Nachweis nach EN 1997
Die tatsächlichen Berechnungen (z. B. Bestimmung des Pfahlfußwiderstands) sind für beide Beurteilungsoptionen gleich - sie unterscheiden sich nur durch die Einführung von Berechnungsbeiwerten, Kombinationen und durch den Nachweis der Konstruktionssicherheit. Berechnungskoeffizienten (Nachweisparameter) werden in der Tab "Pfähle" eingegeben.
Wenn die Berechnungsmethode der vertikalen Pfahltragfähigkeit nach CSN 73 1002 gewählt wird, wird der Nachweis des Pfahls ausschließlich gemäß den Kommentar zu CSN 73 1002 durchgeführt.